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Bauen im Rustico (landwirtschaftliche Fläche)
Wer im Rustico ein Haus bauen möchte braucht eine Mindestgröße für sein Grundstück. Diese Mindestgröße variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Während z.B. die Gemeinde Lluchmajor eine Mindestgröße von 15 000 Quadratmetern fordert, verlangt die Gemeinde Andratx 30 000 Quadratmeter.
Für jede Art von Bebauung, Veränderung an einem Gebäude, Abriss usw. bedarf es einer Genehmigung durch die jeweilige Gemeinde. Das Baurecht unterliegt den Regierungen in den Autonomiegebieten. Jeder Interessent hat das Recht von der Gemeinde, in der er ein Grundstück im Rustico erwerben und bebauen will, schriftlich über alle Vorschriften informiert zu werden. Außerdem hat er das Recht bei der Gemeinde die geltenden Bebauungspläne einzusehen.
Oft wird verschwiegen, dass im Rustico weder Telefon- noch Stromanschlüsse vorhanden sind, bzw. je geplant sind. Größte Vorsicht ist deshalb angebracht.
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