Die Mallorca Connection - Kriminelle Netzwerke im Urlaubsparadies - Günther G. Prütting
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Ist meine Immobilie legalisierbar?

Generell sind alle Neubauten im Natur- und Landschaftsschutzgebiet, sowie Neubauten, die nach 1988 vor der Küstenschutzlinie errichtet wurden, nicht legalisierbar. Neubauten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten droht der Abriss.

Gebäude, die nach 1988 vor der Küstenschutzlinie errichtet wurden, stehen auf staatlichem Grund, der unveräußerlich ist. Diese Immobilien sind nach der spanischen Verfassung zu Staatseigentum erklärt worden. Besitzer einer solchen Immobilie können das Bauwerk in der Regel auf Antrag 30 Jahre nutzen. Im Moment sieht das Gesetz vor, dass danach eine Nutzung für weitere 30 Jahre beantragt werden kann. Die Besitzer dürfen solche Immobilie weder verkaufen, noch beleihen oder vererben.

Legalisierbar sind in der Regel Immobilien:

  • deren Dokumentation nicht vollständig ist
  • die über keine ordentliche Baugenehmigung verfügen
  • die nicht korrekt im Kataster oder im Eigentumsregister eingetragen sind.
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