Die Mallorca Connection - Kriminelle Netzwerke im Urlaubsparadies - Günther G. Prütting
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Ist meine Immobilie von der Küstenschutzlinie betroffen?

Zunächst verweise ich auf den Artikel des Spanienspezialisten Dr. Löber, Anwalt in Frankfurt und Valencia. Klicken sie auf:

Der Küstenschutz...ein Beitrag von RA. Dr. Löber

Der Küstenschutz wurde bereits 1978 im Artikel 132 der spanischen Verfassung verankert. Spanien besitzt von allen Mittelmeerländern die längste Küstenlinie, rund 8 000 Kilometer. Geldgierige Spekulanten haben die schönsten Teile dieser Küste zubetoniert. Um dieser Landschaftszerstörung Einhalt zu gebieten hat der spanische Gesetzgeber 1988 das sogenannte Küstenschutzgesetz (Ley de Costas) erlassen. Darin ist sehr genau festgelegt in welchem Abstand von der Küstenlinie gebaut werden darf, bzw. nicht gebaut werden darf. Wie so oft in Spanien wurde das Gesetz missachtet. Die zuständige Küstenschutzbehörde hat sich um die Einhaltung des Küstenschutzes jahrzehntelang nicht gekümmert. Erst die neue Regierung hat sich an das Küstenschutzgesetz erinnert und begonnen es durchzusetzen. Unter den betroffenen Immobilienbesitzern geht jetzt die Angst um.

Ich überprüfe für Sie, ob Ihre Immobilie vom Küstenschutz betroffen ist.

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