Die Mallorca Connection - Kriminelle Netzwerke im Urlaubsparadies - Günther G. Prütting
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Steht meine Immobilie im Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?

Man unterscheidet in Spanien zwischen dem ANEI, also dem Naturschutzgebiet und dem ARIP, dem Landschaftsschutzgebiet. In beiden Zonen gibt es strenge Regeln, was die Bebauung angeht. Leider wurden diese Regeln von skrupellosen Spekulanten missachtet. Das Beispiel Andratx macht deutlich, dass vor allem Deutsche und Engländer Opfer krimineller und geldgieriger Zeitgenossen wurden.

Natürlich gibt es Anwesen, die, lange bevor die heutigen Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden, dort standen, wo sie schon immer standen. Manche von ihnen seit vielen hundert Jahren. Meist sind es Fincas mit hochherrschaftlichen Landhäusern. Wie gesagt, als sie errichtet wurden gab es noch kein Naturschutzgesetz. Diesen Anwesen droht natürlich kein Abriss. Sie genießen Bestandsschutz und können zum Zwecke der Erhaltung in ihren Grundmaßen und ihrem Charakter entsprechend restauriert werden.

Anders sieht es mit den Häusern aus, die neu errichtet wurden. Diesen Objekten droht ohne Ausnahme der Abriss.

Nicht ganz so streng sind die Bauvorschriften im Landschaftsschutzgebiet ARIP. Dort können Immobilien, die bereits vor Einrichtung des Landschaftsschutzgebietes vorhanden waren, renoviert und um 4 % der Grundstücksfläche erweitert werden. Wenn auf dem Grundstück keine alte Bebauung existiert, kann auch im Landschaftsschutzgebiet ARIP nicht neu gebaut werden. Solchen Neubauten droht ebenfalls der Abriss.

Ich überprüfe für Sie, ob man Ihnen eine Immobilie verkauft hat, die in einer der beiden Zonen angesiedelt ist.

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